Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Im Baumgarten II" und Flächennutzungsplan-Teiländerung in diesem Bereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Hergensweiler hat am 20. November 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Im Baumgarten II“ in der Fassung vom 10.11.2025 gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. Artikel 81 BayBO gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

 

Nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die FNP-Teiländerung in der Zeit vom 12.12.2025 bis 23.01.2026 veröffentlicht. Die Planungsunterlagen können Sie während des vorstehend genannten Zeitraums hier abrufen.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell, Zimmer Nr. 2.3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung gestellt. Die allgemeinen Öffnungszeiten sind jeweils Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Feiertage. Zudem ist das Rathaus am 29.12.2025 sowie am 30.12.2025 geschlossen.

 

Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zur FNP-Teiländerung können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch an anja.grath@vg-sigmarszell.de übermittelt werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen bei Bedarf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift innerhalb der Dienststunden abgegeben werden. Über die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat der Gemeinde Hergensweiler in öffentlicher Sitzung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und über die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben können.

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