Schul- und Kindergartengelände

Auf dem gesamten Schul- und Kindergartengelände – auch auf dem Pausenhof und dem Garten der Mittagsbetreuung – ist nach dem Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG) das Rauchen untersagt. Wegen des zuletzt wieder häufiger auftretenden Müllvandalismus weisen wir darauf hin, dass der Aufenthalt im Garten der Mittagsbetreuung nur Angehörigen von Schule und Kindergarten während der Betreuungs- bzw. Arbeitszeiten gestattet ist.

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