Aus der Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 - Hebesätze der Grundsteuer

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

 

wie Sie der Presse zurzeit nahezu täglich entnehmen können, wird in allen Gemeinden über die Hebesätze der Grundsteuer diskutiert. 

Ursache hierfür ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Handhabung der Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat. 

Als Folge hiervon haben die Finanzämter für alle Grundstücke neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die wir unseren Grundsteuerbescheiden zugrunde legen müssen. 

Zweiter Pfeiler der Grundsteuerberechnung sind neben den Messbeträgen die gemeindlichen Hebesätze. 

 

Grundsätzlich sollen die Grundsteuern – gemeindeweit betrachtet – weitgehend aufkommensneutral festgesetzt werden. Das führt in einigen Gemeinden dazu, dass die Hebesätze gesenkt werden, da die neue Grundsteuerberechnung einen höheren Grundsteuerertrag erbringt. 

Bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze hätten wir mit ca. 89.000,00 € mehr Grundsteuereinnahmen rechnen können. Die Gemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, die Grundsteuer aufkommensneutral zu halten, wenn es erforderlich ist, die Gemeindeeinnahmen zu erhöhen. 

Dies ist in Hergensweiler der Fall. Unser bisheriger Hebesatz von 320 v. H.  bei der Grundsteuer B war der landkreisweit niedrigste. Zugleich mahnt das Landratsamt Lindau (Bodensee) jedes Jahr bei der Würdigung des gemeindlichen Haushalts an, dass wir unsere Einnahmemöglichkeiten besser ausschöpfen sollen. Durch die voraussichtliche Tariferhöhung im öffentlichen Dienst rechnet die Gemeinde mit ca. 84.000,00 € an zusätzlichen jährlichen Personalkosten. Das bedeutet, bei Beibehaltung der Hebesätze werden nahezu die gesamten Grundsteuermehreinnahmen bereits durch die Personalkostenerhöhung verzehrt. Es gilt außerdem als sicher, dass die Kreisumlage erhöht wird. Während die Kreisumlage 2024 der Gemeinde Hergensweiler bei ca. 1.483.000,00 € liegt, wird sie sich – je nach Beschluss des Kreistags über den Kreisumlagehebesatz – im Jahr 2025 um mehr als 300.000,00 € erhöhen. 

 

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Grundsteuerhebesatz moderat auf 360 v. H anzuheben. Dies bedeutet Mehreinnahmen von ca. 129.000,00 €. Mit diesen Mehreinnahmen werden die geschilderten erzwungenen Mehrausgaben also lediglich teilweise refinanziert. 

 

Ich bitte Sie deshalb um Verständnis für die Entscheidung des Gemeinderates. 

 

Wolfgang Strohmaier 

Erster Bürgermeister

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