Änderung bei der Abgabe von Baugesuchen

Am 10.12.2024 wurde vom Bayerischen Landtag das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Hierbei hat sich die sachliche Zuständigkeit der Bayerischen Bauordnung (BayBO) geändert, insbesondere im Hinblick auf die Art der Einreichung von Baugesuchen. 

Seit dem 01.01.2025 sind nunmehr Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid direkt beim
Landratsamt Lindau (Bodensee) 
Bregenzer Straße 35 
88131 Lindau (Bodensee) 
in Papierform einzureichen. 

Folgende Anträge sind jedoch weiterhin bei der Gemeinde Hergensweiler, bzw. bei der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell einzureichen: 
- Anträge zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO 
- Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen bei verfahrensfreien Bauvorhaben 

Vielen Dank!  

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