Einbeziehungssatzung „Haggermangfeld“

Der Gemeinderat der Gemeinde Sigmarszell hat in der Sitzung vom 25.06.2026 beschlossen, den geänderten Entwurf und die Begründung zur Einbeziehungssatzung „Haggermangfeld“ für das Gebiet am nordwestlichen Ortsrand des Teilortes Niederstaufen (siehe auch Lageplan) in der Fassung vom 25.06.2026 erneut verkürzt im Internet zu veröffentlichen. Gegenstand der Änderung ist die engere Fassung der Baugrenze für das Hauptgebäude sowie die gesonderte Festsetzung eines Terrassenbereichs im zeichnerischen Teil. Terrassen sind nur innerhalb dieses gesondert festgesetzten Terrassenbereichs zulässig. Die Oberkante des Terrassenbodens darf den Fertigfußboden im Erdgeschoss des Hauptgebäudes nicht überschreiten. Sichtschutzwände sind auch innerhalb des Terrassenbereichs zulässig.

 

Den Inhalt der erfolgten Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Unterlagen können Sie in der Zeit vom 17.07.2026 bis einschließlich 03.08.2026 hier einsehen.

 

Alternativ können die Unterlagen auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell, Hauptstraße 28, 88138 Sigmarszell, 2. OG, Zimmer 2.3, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Mittwoch zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden, vorzugsweise per E-Mail an: anja.grath@vg-sigmarszell.de

Stellungnahmen können bei Bedarf auch zur Niederschrift erklärt werden.

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