Bayerische Grundsteuerreform – Abgabe der Grundsteuererklärungen

Die Grundsteuererklärung können Sie ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Die Steuererklärung kann auch auf Papier eingereicht werden. Die bayerischen Grundsteuervordrucke (graue Varianten) zum Ausfüllen am PC sind zwischenzeitlich auf www.grundsteuer.bayern.de  freigeschaltet. Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.
Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke (grüne Varianten) verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie auch weitere Informationen zur Grundsteuer.

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