Verteilung von FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige

Das Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege beabsichtigt eine Millionen FFP2-Schutzmasken in der Kalenderwoche 3 über das Technische Hilfswerk (THW) an die Landkreise und kreisfreien Städte auszuliefern.

Die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte basiert auf deren Einwohnerzahlen.

Anschließend sollen die Schutzmasken weiter an die kreisangehörigen Gemeinden verteilt werden. Die pflegenden Angehörigen könnten dann die FFP2-Schutzmasken in den jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen am Wohnort der pflegebedürftigen Person kostenfrei abholen.

Die Masken sind nun bei der Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell eingegangen und können dort abgeholt werden (Rathaus in Schlachters, Hauptstr. 28). Hinsichtlich der Abgabe an pflegende Angehörige gelten folgende Kriterien:

  • jeweils 3 Schutzmasken an die Hauptpflegeperson
  • Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung

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